Härtefallreferat

Das Semesterticket ist eine richtig tolle Möglichkeit für euch mobil zu sein.
Es ist ein Solidaritätsticket und nur durch Beteiligung von uns allen finanzierbar.
Dennoch gibt es Situationen, in denen dieser Beitrag von Einzelnen nicht geleistet werden kann.
Deshalb gibt es das Härtefallreferat. Dieses hilft euch, wenn es eure Umstände nicht zulassen, dass ihr das Semesterticket nutzen könnt. Wenn das der Fall ist, könnt ihr einen Härtefallantrag stellen und diesen an folgende Adresse schicken:

AStA EH Darmstadt
Härtefallreferat
Zweifalltorweg 12
64293 Darmstadt

Den Härtefallantrag stellt ihr bis 14. Tage VOR Ende der Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters.

Diesen Antrag findet ihr hier:
Härtefallantrag VOR Rückmeldefrist

Falls es euch nicht möglich war, den Antrag rechtzeitig zu stellen, könnt ihr noch bis zu Beginn des Semesters einen Antrag NACH Rückmeldefrist stellen. Hierbei ist es wichtig, dass ihr den gesamten Betrag überweist.
Wenn wir den Härtefallantrag genehmigen können, bekommt ihr die Kosten für das Ticket von uns zurück.

Diesen Antrag könnt ihr bis einem Tag VOR Semesterbeginn (31-März für das SoSe und 30.September für das WiSe) stellen.

Diesen Antrag findet ihr hier:
Härtefallantrag NACH Rückmeldefrist

Bitte denkt daran alle Nachweise und das Semesterticket im ORGINAL euren Anträgen beizufügen, nur dann können wir ANträge bearbeiten und bewilligen.

Ob und wann ein Härtefallantrag bewilligt werden kann, bestimmt die Härtefallordnung.
In dieser sind die Gründe für einen Härtefallantrag beschrieben und der Ablaufprozess eines Antrags erläutert.
Diese Ordnung findet ihr hier:
Härtefallordnung der EHD

Bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema Härtefallantrag und Rückerstattung des Semestertickets, könnt ihr uns unter der Mailadresse asta@eh-darmstadt.de erreichen. Bitte schreibt in den Betreff der Mails “Härtefall”.


Die Grundlagen für eine Bewilligung des Antrages findet ihr im § 2 der Härtefallregelung:

§ 2 Härtegründe
(1) Ein Härtegrund ist anzuerkennen:

  1. Bei Mitgliedern, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums mindestens
    drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten,
    Härtefallregelung des AStA der Evangelischen Hochschule Darmstadt Seite 1
  2. bei Mitgliedern, die sich nachweislich aufgrund eines Praktikums mindestens
    drei Monate des Semesters außerhalb des Geltungsgebiets aufhalten,
  3. bei Mitgliedern, die nachweisen, dass sie
    a) promovieren oder nach Bestätigung des Prüfungsamtes die Voraussetzungen
    zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt haben,
    b) keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort haben und
    c) sich ihr Wohnsitz sowie
    d) der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des AStA-
    Semestertickets befindet,
  4. bei Mitgliedern, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten,
  5. bei Mitgliedern, die nachweislich an zwei Hochschulen mit AStA-Semesterticket
    immatrikuliert sind, sofern das AStA-Semesterticket der Evangelischen
    Hochschule Darmstadt das preiswertere ist; haben die beiden Tickets den
    gleichen Preis, so kann nur an einer Hochschule erstattet werden,
  6. bei Mitgliedern mit Schwerbehinderung, die nach dem Neunten Buch des
    Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des
    Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke
    nachweisen und
  7. bei Mitgliedern, die über das Landes-Ticket Hessen verfügen.
  8. bei Mitgliedern, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen die
    Nutzung der Verkehrsmittel im RMV, NVV, DB Fernverkehr Gmbh, Call-a-bike
    über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht
    möglich war.