Das Semesterticket ist eine richtig tolle Möglichkeit für euch
mobil zu sein.
Es ist ein Solidaritätsticket und nur durch
Beteiligung von uns allen finanzierbar.
Dennoch gibt es
Situationen, in denen dieser Beitrag von Einzelnen nicht geleistet
werden kann.
Deshalb gibt es das Härtefallreferat. Dieses hilft
euch, wenn es eure Umstände nicht zulassen, dass ihr das
Semesterticket nutzen könnt. Wenn das der Fall ist, könnt ihr einen
Härtefallantrag stellen und diesen an folgende Adresse schicken:
AStA EH Darmstadt
Härtefallreferat
Zweifalltorweg 12
64293
Darmstadt
Den Härtefallantrag stellt ihr bis 14. Tage VOR Ende der Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters.
Diesen Antrag findet ihr hier:
Härtefallantrag VOR Rückmeldefrist
Falls es euch nicht möglich war, den Antrag rechtzeitig zu stellen, könnt ihr noch bis zu Beginn des Semesters einen Antrag NACH Rückmeldefrist stellen. Hierbei ist es wichtig, dass ihr den gesamten Betrag überweist.
Wenn wir den Härtefallantrag genehmigen können, bekommt ihr die Kosten für das Ticket von uns zurück.
Diesen Antrag könnt ihr bis einem Tag VOR Semesterbeginn (31-März für das SoSe und 30.September für das WiSe) stellen.
Diesen Antrag findet ihr hier:
Härtefallantrag NACH Rückmeldefrist
Bitte denkt daran alle Nachweise und das Semesterticket im ORGINAL euren Anträgen beizufügen, nur dann können wir ANträge bearbeiten und bewilligen.
Ob und wann ein Härtefallantrag bewilligt werden kann, bestimmt
die Härtefallordnung.
In dieser sind die Gründe für einen
Härtefallantrag beschrieben und der Ablaufprozess eines Antrags
erläutert.
Diese Ordnung findet ihr hier:
Härtefallordnung
der EHD
Bei Fragen und Unsicherheiten zum Thema Härtefallantrag und Rückerstattung des Semestertickets, könnt ihr uns unter der Mailadresse asta@eh-darmstadt.de erreichen. Bitte schreibt in den Betreff der Mails “Härtefall”.
Die Grundlagen für eine Bewilligung des Antrages findet ihr
im § 2 der Härtefallregelung:
§ 2 Härtegründe
(1) Ein
Härtegrund ist anzuerkennen:
- Bei Mitgliedern, die sich
nachweislich aufgrund ihres Studiums mindestens
drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten,
Härtefallregelung des AStA der Evangelischen Hochschule Darmstadt Seite 1 - bei Mitgliedern, die sich
nachweislich aufgrund eines Praktikums mindestens
drei Monate des Semesters außerhalb des Geltungsgebiets aufhalten, - bei Mitgliedern, die nachweisen,
dass sie
a) promovieren oder nach Bestätigung des Prüfungsamtes die Voraussetzungen
zur Anmeldung der Abschlussprüfung erfüllt haben,
b) keine Präsenzverpflichtungen am Hochschulstandort haben und
c) sich ihr Wohnsitz sowie
d) der tatsächliche Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des AStA-
Semestertickets befindet, - bei Mitgliedern, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten,
- bei Mitgliedern, die nachweislich
an zwei Hochschulen mit AStA-Semesterticket
immatrikuliert sind, sofern das AStA-Semesterticket der Evangelischen
Hochschule Darmstadt das preiswertere ist; haben die beiden Tickets den
gleichen Preis, so kann nur an einer Hochschule erstattet werden, - bei Mitgliedern mit
Schwerbehinderung, die nach dem Neunten Buch des
Sozialgesetzbuchs (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des
Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke
nachweisen und - bei Mitgliedern, die über das Landes-Ticket Hessen verfügen.
- bei Mitgliedern, die durch ärztliches Attest nachweisen
können, dass ihnen die
Nutzung der Verkehrsmittel im RMV, NVV, DB Fernverkehr Gmbh, Call-a-bike
über mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters nicht
möglich war.