Was?
Studentische Senatsmitglieder genießen Sitz- und Rederecht und haben ein Stimmrecht für Beschlüsse und Anträge des Senats in allen Senatssitzungen.
Außerdem berät der Senat die Hochschulleitung, diskutiert hochschulpolitische Themen zu Forschung, Lehre und Studium und fasst dabei Beschlüsse. Dabei repräsentieren die studentischen Vertreter*innen die Perspektive der Studierendenschaft. Themen können z.B. die Berufung von Professor*innen, die Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen oder anderen aktuelle Themen sein.
Anträge können gestellt werden und Rederecht für Externe eingeräumt werden.
Wer?
Gewählte*r Präsident*in, Vizepräsident*in, Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende und Studierende der EHD
Zeitlicher Rahmen?
Legislaturperiode umfasst zwei Semester für Student*innen. Für alle anderen Statusgruppen beträgt sie zwei Jahre.
Teilnahme an den Senatssitzungen (i. d. Regel einmal pro Monat während des Semesters).
Mitglieder des Senats finden sich in eigener Absprache je nach Bedarf während eines Semesters zusammen.
Teilnahme an Treffen studentischer Gremienmitglieder zum Austausch und der gegenseitigen Beratung.
Wo nachzulesen?
Verfassung der Evangelischen Hochschule Darmstadt in den §§ 8 und 9.