Statement des Studierendenparlaments und Allgemeinen Studierendenausschusses der EHD zu dem Ablauf und der Organisation der Wahlen

Hier das Statement als pdf-Dokument.

Angesichts dessen, dass wir nun erfahren haben, dass die Wahlen erneut (um eine Woche) verschoben wurden, wollten wir als das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss der Evangelischen Hochschule Darmstadt uns dazu aussprechen, wie die Situation mit den Wahlen besonders in die akademischen Hochschulgremien (also der Fachbereichsrat S –FBR S-, Fachbereichsrat P –FBR P-, Senat sowie Erweiterter Senat) ist, was dazu geführt hat und vor allem was für Auswirkungen dies auf studentische Mitbestimmung hat. 

Das Ganze fing damit an, dass Anfang August sich bereits damit befasst wurde, wie die Wahlen vonstattengehen können und wie eine Planung dessen aussehen könnte. In diesem Zuge haben wir angefangen, für die Gremien zu werben, was allerdings anfangs recht schleppend vorranging. Hierbei waren wir aber gut im Austausch mit der damaligen Dekanin des Fachbereichs S (FB S). 

Anfang September wurde daraufhin im Senat im Rahmen der Einführungswoche darüber gesprochen, wie der Stand ist und was noch getan werden muss, damit Wahlen vonstattengehen können. Zu diesem Zeitpunkt gab es schon einige Kandidat*innen, aber bei weitem noch nicht genügend für die Besetzung der Gremien. 

Mitte September wurden wir darüber informiert, dass es keinen vollständigen Wahlausschuss P gebe, der laut Wahlordnung die Wahlen für den Fachbereichsrat P durchführt.  Zu diesem Zeitpunkt wurde seitens der Hochschule ein Angebot bezüglich Online-Wahlen via POLYAS eingeholt. 

Ende September haben wir eine E-Mail an das Präsidium geschickt mit einer vollständigen und wählbaren Liste von Kandidat*innen, worauf wir leider keine Antwort erhalten haben. 

Anfang Oktober haben wir uns daraufhin noch einmal nach dem Stand erkundigt, da die vorherigen studentischen Mitglieder des Senats, erweiterten Senats, FBR S und FBR P im neuen Semester nicht mehr im Amt sind und die Wahlen daher schnellstens stattfinden sollten, was laut der Wahlordnung der EHD die Aufgabe des Zentralen Wahlausschusses für den Senat und erweiterten Senat, des Wahlausschusses S für den FBR S und des Wahlausschusses P für den FBR P ist. Die Wahlausschüsse S und P wählen aus ihrer Mitte den Zentralen Wahlausschuss. Diesbezüglich erfuhren wir dann, dass der Zentrale Wahlausschuss wohl immer noch nicht besetzt sei. Auch gab es dann die Info, dass die Wahlen über POLYAS stattfinden sollten und dies noch in die Wahlordnung der EHD eingearbeitet werden müsse. 

Mitte Oktober gab es ein Gespräch mit der nun ehemaligen Dekanin für den FB S (, die eigentlich nicht mehr dafür zuständig war) und dem Präsidium bezüglich der Wahlen.  

Ende Oktober gingen wir in den E-Mail-Verkehr mit dem Kanzler, der uns wiederum mitteilte, dass die Wahlausschüsse immer noch nicht konstituiert seien. 

Mitte November erreichten uns dann Probe-Stimmzettel für POLYAS und wir hofften, dass nun endlich die Wahlen Anfang Dezember stattfinden können.  

Ende November allerdings erfuhren wir, dass anscheinend selbst dann noch keine Wahlausschüsse gebildet wurden. 

Daraufhin gab es die Anforderung des Präsidenten an die Fachbereichsräte, bis Anfang Dezember die Wahlausschüsse und damit auch den Zentralen Wahlausschuss zu bilden, um die Wahlen stattfinden zu lassen.  

Anfang Dezember bekamen wir dann die Info, dass in Absprache mit dem Vorsitzenden des nun gebildeten Zentralen Wahlausschusses die Fristen nicht mehr in diesem Jahr eingehalten werden können und daher die Wahl auf den 18.1. und 19.1. im neuen Jahr fallen müssen. Gleichzeitig erfuhren wir, dass die Wahlordnung immer noch geändert werden muss hinsichtlich einer Online-Wahl und dies verursachte einigen Stress im Senat. Wir bekamen auch eine E-Mail mit dem Terminplan für die Wahl und die Information, dass alle Dokumente und Informationen auf der E-Campus-Seite unter “Wahlen” einzusehen sind. Hierbei sind wir davon ausgegangen, dass alle Bewerber*innen einzeln angeschrieben wurden und um die Einreichung der Wahlvorschläge und damit ihrer formellen Einverständniserklärung gebeten wurden, da wir diese ja bereits mehrmals gefragt haben, ob sie das Amt, auf das sie sich beworben haben, auch wahrnehmen möchten.  

Die Kandidat*innen, von denen die Einverständniserklärung noch fehlten, wurden darauf aufmerksam gemacht vom Vorsitzenden des Zentralen Wahlausschusses und wir gingen diesbezüglich mit ihm in den E-Mail-Verkehr, um dies aufzuklären. Dabei kam heraus, dass niemand angeschrieben wurde für die Einverständniserklärung und da die Vorlagen dafür nur auf E-Campus unter Wahlen vorhanden waren, wo in der allermeisten Regel keine Studierenden nachschauen, es den Bewerber*innen überhaupt nicht bewusst war, dass von ihrer Seite aus noch gehandelt werden musste. Daraufhin haben wir so schnell wie möglich diejenigen Bewerber*innen angeschrieben, dessen Einverständniserklärungen noch fehlten und sie darum gebeten. 

Hierbei konnte allerdings anscheinend die Frist nicht mehr eingehalten werden, weshalb die Wahlen anscheinend nun noch weiter verschoben wurden. 

Dies “nur” zur Sachlage. 

Unsere Stellungnahme dazu: 

Zunächst wollen wir bezüglich der Wahlordnung etwas schreiben: Da bereits Anfang Oktober klar war, dass die Wahlordnung geändert werden muss für das Funktionieren einer Online-Wahl, hätte man diesbezüglich bereits viel früher handeln können und so einigen Stress, der dadurch im Senat entstand, vorbeugen können. 

Das ganze Prozedere prägte ein Nicht-Zuständigkeitsgefühl für die Wahlen, leider gab es ja keine Wahlausschüsse, mit denen wir hätten kommunizieren können und mussten so über die Dekanin und nach Mitte Oktober dann mit dem Kanzler bezüglich der Wahlen kommunizieren, was eigentlich nicht in erster Linie als Aufgabe derjenigen Personen angesehen werden kann. Der Kanzler und die Verwaltung sind zwar bei der Vorbereitung und Unterstützung bei der Wahl mit eingebunden, in erster Linie ist das aber Sache der, bis dato noch nicht vorhandenen, Wahlausschüsse, wie bereits erläutert. 

Abgesehen davon, dass Online-Wahlen die Wahlrechtsgrundsätze der BRD nicht vollständig bewahren können, da das geheime Wahlrecht durch eine unmögliche persönlich-präsente Überprüfung der Auszählung der Wahlstimmen eingeschränkt ist, sind sie in diesem Fall aber das einzige Mittel, damit wir schnellstens wieder die akademischen Gremien besetzen können. 

Die Offenlegung der Wahlunterlagen im E-Campus sehen wir als sehr kritisch und nicht wirklich verknüpft mit Hochschulöffentlichkeit und Transparenz an, da es ein sehr selten genutztes Medium ist und besonders in der Eile, die es bedurfte, nicht eine solche Plattform zu Rate gezogen hätte werden dürfen – zumindest nicht als einzige. Unter “normalen” Bedingungen wären die Wahlvorschläge ausgehängt worden an den Studienstandorten und dies an recht offensichtlichen Orten, an denen man mehrmals täglich, wenn man in der Hochschule ist, vorbeikommt. Hierzu hätten wir es für absolut essenziell erachtet, dass die Bewerber*innen, die von uns ja bereits gesucht worden sind und ordentlich in einer Liste zusammengetragen wurden als Vorbereitung, damit alles glattlaufen kann, eine E-Mail bekommen hätten mit der Information, dass die Formalität der Einverständniserklärung noch nötig ist, damit die Wahlen stattfinden können. Unter “normalen” Bedingungen wäre dies ja zusammen mit dem Wahlvorschlag passiert, den wir als Studierendenvertretung ja bereits improvisiert hatten mit einer Liste und daher wäre eine einfache E-Mail keine große Arbeit gewesen und hätte für weitaus mehr Hochschulöffentlichkeit und Transparenz unserer Meinung nach gesorgt. 

Auch die Tatsache, dass, nach unserem aktuellen Wissensstand, der 31.1 dieses Jahres das Ende der Bewerbungsfrist für die Ausschreibung des*der nächsten Präsident*in markiert, ist etwas, was näher betrachtet werden muss. Im Prozess der Präsident*innenwahl schreibt die Auswahlkommission, die sich in der Regel aus drei Mitgliedern vom dem Erweitertem Senat (um die drei dort vertretenen Statusgruppen der Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierenden in den Prozess mit einzubeziehen) und drei weiteren aus dem Kuratorium zusammensetzt, die Stelle des*der Präsident*in aus. Diese erstellt daraufhin eine Liste auf Basis der eingegangenen Bewerbungen und hat somit die Möglichkeit die Kandidat*innen auszuwählen. Diese Liste wird dann vom Erweiterten Senat beschlossen und anhand dieser wird der*die Präsident*in gewählt. Es ist schlimm genug, dass beim Prozess der Ausschreibung keine Studierenden miteingebunden waren, da aber die akademischen Vertreter*innen der Studierenden erst Anfang Februar gewählt sein werden, aufgrund der Fristen, die eingehalten werden müssen beim Offenlegen der Wahlergebnisse, wird es noch länger dauern, bis eine studentische Vertretung in die Auswahlkommission gewählt werden kann und dies ist besonders kritisch zu sehen. 

Es ist nun einmal einfach ein Unding, dass fast ganze drei Monate keine Studierenden in den akademischen Gremien vertreten sind und sich dieser ganze Prozess so schleppend vorangetragen hat, obwohl eigentlich zeitig mit der Vorbereitung begonnen wurde. Das Resultat aus solch einem Prozess ist, banal gesagt, schon eine Ausschließung der Studierenden und eine nicht gegebene Möglichkeit der studentischen Mitbestimmung an der Hochschule. Dies ist in ganz besonderer Weise fatal, da die Gruppe der Studierenden diejenige ist, die sowohl den größten Teil der Mitglieder ausmacht als auch diejenige ist, für die diese Institution eigentlich gegründet wurde. 

Hierzu kann auch gesagt werden, dass diese ganze Situation nicht nur Studierende betrifft, die nun seit fast drei Monaten nicht in akademischen Gremien vertreten sind/sein können, denn auch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus der Verwaltung fehlen in den akademischen Gremien. 

Abschließend wollen wir aber klarstellen, dass Fehler auf einigen Seiten und an einigen Stellen passiert sind, diese Stellungnahme aber nicht als reine Kritik anzusehen ist, sondern vielmehr als Ansporn und Aufruf, dass wir alle dies besser in der nächsten Wahl machen und diese definitiv früher, weniger zeitaufwendig und mit mehr Bereitschaft und Zuständigkeiten organisiert und durchgeführt werden muss und dies auch nachhaltig für folgende Wahlen festgehalten werden sollte. 

Ein erster Schritt hierzu ist bereits die geplante Überarbeitung der Wahlordnung der EHD hinsichtlich dieser vielen Wahlausschüsse und wir würden uns dazu wünschen, dass hier auf jeden Fall alle Akteur*innengruppierungen der Hochschule miteingebunden werden, um Transparenz und Mitbestimmung so hoch wie möglich zu halten. 

Mit solidarischen Grüßen 

Das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss der EHD